Wolfgang Jades (FVN): „Vieles wird dadurch einfacher“

Die Verantwortlichen beim Spielbetrieb im Amateurfußball sind zufrieden mit der neuen Coronaschutzverordnung, setzen aber klar auf 3G-Regel.

Die neue Coronaschutzverordnung, die am morgigen Freitag, 20. August, in Kraft treten wird, kommt für den Amateurfußball zum optimalen Zeitpunkt. Immerhin startet offiziell am Wochenende die neue Saison – nach rund zehn Monaten coronabedingter Pause und einer zuletzt annullierten Spielzeit. Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August gibt es bei dieser neuen Schutzverordnung keine weiteren Maßnahmenstufen mehr über einen Inzidenzwert von 35 hinaus. Erst ab diesem Inzidenzwert treten in Nordrhein-Westfalen strengere Maßnahmen in Kraft, bei einer konsequenten Anwendung der 3G-Beschränkungen – genesen, geimpft, getestet.

„Wir sind sehr zufrieden mit dieser neuen Verordnung“, so Wolfgang Jades, Vorsitzender des Verbandsfußballausschusses beim Fußballverband Niederrhein (FVN), „vieles wird dadurch einfacher.“ Etwa die Spielplanung durch den Wegfall der Inzidenzstufen, „da wir nicht mehr gucken müssen, ob eine Stadt oder Gemeinde den Schwellenwert der Inzidenz von 35 überschritten hat“, so Jades. Die Organisatoren der Wettbewerbe könnten im gesamten Verbandsgebiet nach den gesetzlichen Vorgaben einheitliche Regeln für die Durchführung des Spielbetriebs aufstellen.

Außensport ist ohne die 3G-Regel möglich

„Wir gehen nun davon aus, dass wir nicht mehr so viele Spielverlegungen haben werden“, prognostiziert Jades. „Nach dieser Verordnung ist der Außensport ohne Weiteres wieder möglich. Allerdings kommen die Spieler und Mannschaften in den die Umkleidekabinen und Sanitärräume zusammen, halten sich also damit gemeinsam in Innenräumen auf. Doch wir wollen unseren Spielern und Vereinen eine gewisse Sicherheit geben.“

Allerdings sei der Verband nach der Verkündung der neuen Schutzverordnung nun erst einmal dabei, entsprechende Empfehlungen festzuzurren. Das soll möglichst bis zum Wochenende geschehen. Allerdings sollten die Vereine Sorge tragen, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Wie die Vereine allerdings bei positiven Einzeltests und notwendig gewordenen Quarantäne-Vorfällen vorzugehen haben, würde ebenfalls noch besprochen. Während in der Regionalliga bislang die Regel galt, dass bei 16 nicht betroffenen und spielfähigen Spielern der Verein antreten muss, ließe sich das auf die unterklassigen Ligen nicht anwenden. „In der Regionalliga haben wir Spielberechtigungslisten, in den Ligen darunter nicht. Deshalb könnten diese Vereine auch Akteure aus ihren anderen Mannschaften bis hin zu den Alten Herren einsetzen“, so Jades.

Wenn kurzfristig ein positiver Test vorliegt

Wie demnächst damit verfahren wird, wenn kurzfristig ein Verdachtsmoment bei einem Spieler aufkommt oder ein positiver Test vorliegt, würde auch noch entschieden. Einen Ausschlag für diese besondere Situation gab etwa das Match vom vergangenen Wochenende, als Oberligist TV Jahn Hiesfeld gegen Landesligist RSV Praest testen wollte. Es wurde kurz vor dem Spiel bekannt, dass ein RSV-Akteur mit einer infizierten Person in engerem Kontakt gewesen war, woraufhin sich das Praester Team vorsichtshalber nicht umzog und zurück nach Emmerich fuhr.

Jahns Teammanager Georg Mewes war darüber verärgert: „Man kennt ja immer irgendwen, der gerade infiziert ist. Wenn man so leicht Spiele absagen kann, dann frage ich mich, wie das in der Saison funktionieren soll. Da muss doch eine vernünftige Regelung her.“ Und auch solch eine Regelung will der Verband möglichst bald erarbeiten. „Es liegen schon einige Vorschläge und Ideen bereit“, so Wolfgang Jades.

Quelle: NRZ, 18.08.2021. Uwe Zak

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